Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
lost in music Website, betrieben von Kai Massoumi
Berlin
1999 - 2008
Es wird an dieser Stelle auf das Urheberrecht
hingewiesen. Sie akzeptieren mit dem Kauf von Musik Files
die AGBs und das Verbot, die Lieder von lost in music via
p2p oder in Musiktauschbörsen zu verbreiten.
Within buying files from us, you accept that it is not allowed
(absolutely forbidden) to distribute those songs via p2p,
or any other kind of file sharing service.
By the way: The music belongs to the artists.
Leistungsbeschreibung
(1) Der Kunde kann unsere Inhalte zu privaten Zwecken nutzen.
Es ist jedoch nicht erlaubt, die abgerufenen Inhalte zu
geschäftlichen Zwecken zu verteilen.
(2) Beim Abruf eines entgeltpflichtigen Inhalts authentifiziert
sich der Kunde. FIRSTGATE Internet AG, Im MediaPark 5, 50670
Köln, www.firstgate.de, protokolliert die Zugriffe des Kunden
auf entgeltpflichtige Inhalte. FIRSTGATE click&buy™ rechnet
in unserem Namen und auf unsere Rechnung entsprechend der
Inanspruchnahme kostenpflichtiger Inhalte ab.
(3) Die Nutzung der Leistungen über das FIRSTGATE click&buy™-System
erfolgt dadurch, dass der Kunde Inhalte über dieses durch
klicken auf einen Link abruft. Ein Vertrag über die entgeltpflichtigen
Leistungen, denen das System FIRSTGATE click&buy™ zugrundeliegt,
kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und uns zustande.
FIRSTGATE erstellt in unserem Auftrag dem Kunden zu jedem
Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung gemäß dem von
uns ausgewiesenen Preis. Die Preise verstehen sich einschließlich
der gesetzlichen Umsatzsteuer. FIRSTGATE speichert und verarbeitet
die Nutzungsdaten zur Ermittlung und Abrechnung der vom
Kunden in Anspruch genommenen Leistungen.
(4) FIRSTGATE ermöglicht es uns, Inhalte variabel zu tarifieren.
FIRSTGATE bereitet die einzelnen Rechnungspositionen anbieter-spezifisch
auf und weist die enthaltenen Umsatzsteueranteile aus. Alle
abrechnungsrelevanten Daten werden bei FIRSTGATE für Nachweiszwecke
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgehalten.
(5) Sofern der Einzug der Nutzungsentgelte durch FIRSTGATE
nicht oder nur teilweise vom Kunden möglich ist, erhalten
wir von FIRSTGATE die für das Inkasso nötigen Nutzungsdaten
zur eigenen Weiterverfolgung unserer Forderung. FIRSTGATE
sperrt in einem solchen Fall den Kunden für den Abruf von
Inhalten bei uns.
(6) FIRSTGATE stellt dem Kunden werktags (montags bis freitags)
per Telefon, eMail oder Fax eine Support-Hotline mit professionell
geschulten Spezialisten zur Verfügung. Die Servicezeiten
werden online unter www.firstgate.de veröffentlicht. Störungsmeldungen
können rund um die Uhr an service@firstgate.de gerichtet
werden.
(7) Alle Server- und Systemkomponenten des FIRSTGATE click&buy™-Systems
werden in einem technisch mehrfach ausfallsicheren Rechnerverbund
betrieben.
(8) Wir bieten individuelle Leistungen als Ergänzung zu
den Basisleistungen an. Zusätzliche Leistungsmerkmale werden
jeweils gesondert vereinbart. Sofern die Lieferung von Waren
und sonstigen Produkten Vertragsgegenstand ist, erfolgt
die Übereignung unter dem Vorbehalt vollständiger Kaufpreiszahlung.
(9) Wir stellen Inhalte mittels des FIRSTGATE click&buy™-Systems
den Kunden tarifiert zur Verfügung. Qualitätsmängel an den
zur Verfügung gestellten Inhalten können vom Kunden bei
der FIRSTGATE Service-Hotline unter der Rufnummer 0221-2601190
reklamiert werden. FIRSTGATE wird uns hierüber informieren
und uns die kundenspezifischen Daten zur Klärung weiterleiten.
Der vom Kunden reklamierte Inhalt kann fortan bis zu einer
Entsperrung durch uns nicht mehr in Anspruch genommen werden.
FIRSTGATE haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit,
Werthaltigkeit, Aktualität und/oder Qualität von Inhalten
der Inhalte-Anbieter.
(10) Alle angegebenen Preise sind freibleibend, sie werden
erst nach entsprechender Bestätigung bindend.
(11) Sollte eine Zahlung für die von uns bereitgestellten
Inhalte nicht von FIRSTGATE eingezogen werden können, werden
die Daten des Kunden an uns weitergeleitet.
Informationen
über die Rechte nach dem Fernabsatzgesetz und Widerrufsbelehrung
(1)
Das Fernabsatzgesetz und die Widerrufsbelehrung gelten für
Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2)
Sollten Kunden mit unseren Angeboten und Leistungen nicht
zufrieden sein, so richten Sie bitte Beschwerden an die
auf unserer Homepage angegebene Adresse.
(3)
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde die Leistungen
von uns, egal ob schriftlich, per Telefon, eMail oder Internet
anfordert und wir das Angebot bestätigen. Diese Bestätigung
kann schriftlich, durch Telefon, eMail oder Internet erfolgen.
(4)
Sollte der Vertrag über einen längeren Zeitraum gelten (Abonnement),
so wird von uns eine Mindestlaufzeit angegeben, die dann
für den abzuschließenden Vertrag bindend ist.
(5)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die über Kommunikationsmittel,
wie eMail, Internet, Tele- und Mediendienste abgeschlossenen
Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden können.
Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs.1 Satz
3 des BGB nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
nach dem Fernabsatzgesetz. Bei der Lieferung von Waren beginnt
die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten
Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag
des Vertragsabschlusses. Das Widerrufsrecht erlischt bei
der Lieferung von Waren spätestens 4 Monate nach ihrem Eingang
beim Empfänger und bei Dienstleistungen spätestens 4 Monate
nach Vertragsabschluss oder wenn wir mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Zustimmung des Kunden begonnen oder
dies selbst veranlasst haben. Der Widerruf des Kunden muss
schriftlich oder auf einem anderen Datenträger (z.B. per
E-mail) erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Die bis zur Ausübung des Widerrufs erbrachten
Leistungen sind vom Kunden zu vergüten. Der Widerruf ist
zu richten an service@firstgate.de.
(6)
Wir überlassen dem Kunden die Widerrufsbelehrung auf einem
dauerhaften Datenträger oder per eMail. Hierzu ist die Angabe
einer Mail-Adresse erforderlich.
I.
Geltung der Bedingung
1.
Der Geschäftsführer Kai Massoumi darf bei Abschluß
von Verträgen, im Falle von Gesellschaftern, die Gesellschafter
nicht gesamtschuldnerisch, sondern jeweils nur im Verhältnis
ihrer Beteiligungsquoten verpflichten und müssen vor
dem Abschluß von Verträgen die Vertragspartner
auf diese Beschränkung seiner Vollmacht hinweisen und
die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter ausdrücklich
zum Gegenstand der abzuschließenden Verträge
machen. Ausgenommen davon sind jedoch Kleingeschäfte
im Rahmen des von den Gesellschaftern jeweils beschlossenen
Verwaltungsbudgets.
2. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen
an Kaufleute im Sinne des HGB erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
3.
Bei Erstellung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unter Verzicht auf einen späteren
Widerruf als allein verbindlich an.
4. Spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer
Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
5. Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen
wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann
nicht, wenn wir im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich
widersprechen.
6. Abweichende Bedingungen des Abnehmers oder Vereinbarungen,
gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt
werden.
7.
Es besteht eine 100% Geld-Zurück Garantie bei defekter
Datenware (Lieder, Songs, Texte). Es wird Ersatz angeboten
werden, wenn noch Eigentumsvorbehalt wegen nicht erfolgter
Zahlung besteht. Auf Grund des geringen Kaufpreises der
Datenware ist ein Zurückbehaltungsrecht nicht möglich.
Der Kaufpreis ist in jedem Fall zu entrichten und wird auch
bei geringer Menge über den üblichen Gerichtsweg
eingezogen.
II.
Angebot und Vertragsabschluß
1.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
oder fernmündlichen Bestätigung. Das gleiche gilt
für sämtliche Abmachungen mit unserem Außendienst.
3.
Produktbeschreibungen, Abbildungen, Maße, Gewichte
oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
das ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4.
Geringfügige oder technisch unvermeidbare Toleranzen
gegenüber den Vorschriften des Bestellers oder den
genehmigten Mustern sowie gegenüber den qualitativen
Angaben und technischen Zusagen sind zulässig. Sie
berechtigen nicht zu Beanstandungen.
5.
Für den zu liefernden Warenkomplex sowie für jeden
eingesetzten Rohstoff sind die handelsüblichen Abweichungen
und Farbe zulässig.
6.
Ein Vertragsabschluß bei datenware ist mit Beginn
des Downloads vollzogen und rechtswirksam.
III.
Preise
1.
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste
Preise vereinbart sind, werden zu unseren, am Tag der Lieferung
gültigen Listenpreisen zuzüglich Mehrwertsteuer
berechnet.
2.
Angebots- oder Listenpreise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung
freibleibend und enthalten keine Mehrwertsteuer.
3.
Soweit sich bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von
mehr als 4 Monaten die in der Auftragsbestätigung zugrundegelegten
Preisfaktoren wie Materialkosten, Löhne oder Energiekosten,
Abgaben usw. einschließlich der jeweiligen kostenspezifischen
Nebenkosten bis zum Lieferdatum ändern, sind wir berechtigt,
unsere Preise entsprechend zu berichtigen.
IV.
Verpackung
1.
Die Lieferung erfolgt entweder in Einweg-Verpackungen, die
nicht zurückgenommen werden, oder in Leihverpackungen
(Behältern, Kisten, Paletten und dergl.), welche ohne
schuldhaftes Zögern zu entleeren und an uns in einwandfreiem
Zustand frachtfrei zurückzusenden bzw. je nach Vereinbarung
zur Abholung bereitzustellen sind.
2.
Im Falle der Verschlechterung oder des Untergangs einzelner
Verpackungsteile trägt der Käufer einen entsprechenden
Anteil bzw. die vollen Wiederbeschaffungskosten.
V.
Versand und Transport
1.
Soweit nicht anders vereinbart ist, trägt der Kunde
die Kosten der Versendung.
2.
Die Wahl der Versandart bleibt, sofern der Käufer nichts
besonderes ausdrücklich vorgeschrieben hat, uns überlassen.
Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Bestellers.
VI.
Gefahrübergang
1.
Jede Gefahr (auch bei Franko-Lieferung) geht auf den Käufer
über, sobald die Ware an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden
unsererseits verzögert wird, geht die Gefahr mit dem
Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
2.
Wird Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
zurückgenommen, so trägt der Kunde jede Gefahr
bis zum Eintreffen in unserem Haus.
VII.
Mängelrügen und Gewährleistungen
1.
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes
schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich spätestens jedoch
innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen.
2.
Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, können wir
wahlweise nachbessern, Ersatz liefern oder Minderung gewähren.
Der Kunde hat hier zu den Liefergegenstand / Ware frei von
Kosten und Transport zur Verfügung zu stellen. Bei
endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der
Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Minderung oder
Wandlung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche
aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen
das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
Der Umfang unserer Ersatzpflicht bestimmt sich in diesen
Fällen gemäß nachstehendem Abschnitt VIII.
3.
Soweit auf Wunsch des Kunden nachgebessert wird, sind die
entstehenden Kosten von uns höchstens bis zum Wert
der beanstandeten Ware zu tragen.
4.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
VIII.
Haftungsbeschränkungen
1.
Alle Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen,
Verletzungen von Nebenpflichten, Beratung und unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, sofern uns nur einfache Fahrlässigkeit
trifft. Dies gilt nicht bei Ansprüchen aus dem Fehlen
von zugesicherten Eigenschaften sowie wegen der Verletzung
von Kardinalspflichten.
2.
Unsere Empfehlungen und Ratschläge hinsichtlich der
Verwendungsmöglichkeiten und der Behandlung der von
uns vertriebenen Produkte geben wir nach bestem Wissen und
Erfahrungen. Bei der Verschiedenartigkeit der Verarbeitung
und den Ansprüchen in der Verwendung, die wir von hieraus
nicht bis ins einzelne übersehen können, sind
unsere diesbezüglichen Empfehlungen und Ratschläge
immer unverbindlich. Unsere Haftung ist in diesen Fällen
gemäß Ziff. 1 Abs. 1 beschränkt.
3.
Nur wenn der Käufer die Art der Verarbeitung und Verwendung
vorher schriftlich detalliert mitteilt und deren Einhaltung
garantiert, können wir die Beschaffenheit und damit
die Verwendungsmöglichkeit der von uns vertriebenen
Produkte bestätigen. Eine solche Bestätigung gilt
nur dann als Zusicherung und Haftungsübernahme, wenn
wir dies ausdrücklich schriftlich festlegen.
4.
Soweit wir zwingende Verwendungs- und Lagervorschriften
erteilen, sind alle Abweichungen hiervon vom Käufer
zu vertreten.
5.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung, gleich
aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen für jeglichen
Schaden, der nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
ist, auch für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für
Ansprüche Dritter, die ihre Rechte aus der Vertragsbeziehung
zwischen uns und dem Käufer herleiten.
6.
Unsere Haftung beschränkt sich in allen Fällen
- ausgenommen bei Vorsatz - auf Ersatz des im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses für uns vorhersehbaren Schadens.
7.
Der Ausschluß und die Beschränkung der Haftungen
in den vorstehenden Ziff. 1 bis 6 gelten in gleichem Umfange
für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.
Es besteht keinerlei Haftung oder Garantie für die
Inhalte der sich sich hinter den Links befindlichen Seiten.
Falls die Inhalte gegen die aktuelle Gesetztslage ordnungswidrig
oder sogar strafrechtlich sein sollten, so dinstanziert
sich lost in music eindeutig von diesen Inhalten und bittet
um Mithilfe diese aufzusprüren.
9.
Es gilt ein Haftungsausschluß über die von lost
in music, mp3network, filmlocationscout.de und anderen Sub
Unternehmungen vertreibene Soft- und Hardware, gegenüber
Schäden, die an bestehenden Produktionen, Hardware,
sonstigen Geräten und Anwendungen.
IX.
Liefer-Leistungszeit
1.
Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
2.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel,
Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen
usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist
der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden,
hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung
in Höhe von einem haben Prozent für jede vollendete
Woche des Verzugs. Insgesamt jedoch höchstens bis zu
5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, unser Verzug beruht zumindest
auf grober Fahrlässigkeit.
5.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6.
Voraussetzung für eine Lieferpflicht ist weiter die
Kreditwürdigkeit des Käufers. Erhalten wir nach
Vertragsabschluß Auskünfte, die erhebliche Zweifel
in dieser Hinsicht zulassen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Liegen Tatsachen
vor, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers bestätigen,
so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wird in
letzteren Fällen vorbehalten.
7.
Abrufe und Einteilungen einzelner Teillieferungen sind so
vorzunehmen, daß uns eine vertragsgemäße
Fertigung und Lieferung möglich ist.
8.
Bei Lohnarbeiten wird vorausgesetzt, daß uns die erforderlichen
Vormaterialien rechtzeitig frei Haus und in geeigneter Qualität
zur Verfügung gestellt werden. Bei Nichterfüllung
dieser Voraussetzungen sind wir berechtigt, die Lieferfrist
zu verlängern oder vom Vortag zurückzutreten sowie
Schadensersatz zu verlangen.
X.
Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum. Die Einstellung
einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die
Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt
nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes
bei uns.
2.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt,
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist
ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet,
unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf
Kredit zu sichern.
3.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab; wir nehmen
diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unserem
Einziehungsrecht ist der Käufer zur Einziehung so lange
berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber
nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
4.
Soweit der Käufer eine Re-Finanzierung auf Factoring-Basis
betreibt, tritt er bereits jetzt die ihm hieraus gegen den
Faktor zustehenden Forderungen in Höhe seines noch
offenen Saldos aus der Geschäftsbeziehung mit uns ab.
5.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und
zwar gleich ob ohne oder nach Vereinbarung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung weiterveräußert,
so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit
den anderen Waren weiterveräußert wird. Auf Verlangen
hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen
und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Auf Verlangen
hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen
und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
6.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt
der Käufer für uns vor, ohne daß für
uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware
mit anderen nicht uns gehörenden Waren, steht uns der
dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache
im Verhältnis des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware
zu der übrigen, verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen
Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, daß
der Käufer uns im Verhältnis des Fakturen-Wertes
der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten
Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt
und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
7.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in
die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen
hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
unterrichten. Etwaige Kosten von Interventionen trägt
der Käufer.
8.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
9.
Die Geltungmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
des Liefergegenstandes oder des bereits erworbenen Anwartschaftsrechtes
durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern
nicht das Gesetz betreffend die Abzahlungsgesschäfte
Anwendung finden.
10.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die
zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
11.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf
seine Kosten gegen Elementargewalten und Sachschäden
sowie Einbruchdiebstahl versichern zu lassen.
XI.
Zahlungsbedingungen
1.
Die in unserer Auftragsbestätigung, Proforma-Rechnung
oder Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen sind für
den Besteller verbindlich.
2.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind wir berechtigt, diese Zahlungen zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
3.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks,
EC-Karten, oder Kreditkarten gilt Zahlung erst dann als
erfolgt, wenn die Gutschrift ohne Vorbehalt auf unser Geschäftskonto
stattgefunden hat. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer
Zustimmung. Ihre Annahme erfolgt nur zahlungshalber und
vorbehaltlich ihrer Discontfähigkeit.
4.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des
von den Geschäftsbanken in diesem Zeitraum berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrent Überziehungskredite
zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer
geringeren Zinsbelastung vorbehalten.
5.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst
oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer
andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
wir Schecks angenommen haben.
6.
Ein über Paragraph 320 BGB hinausgehendes Zurückbehaltungsrecht
steht dem Käufer nicht zu. Insbesondere nicht ein Zurückbehaltungsrecht
aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig,
als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig
oder rechtskräftig fertiggestellt sind.
7.
Alle Zahlungsspesen trägt der Käufer.
XII.
Sonstiges
1.
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist Berlin.
2.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenen
Rechtsstreitigkeiten ist Berlin oder nach unserer Wahl der
allgemeine Gerichtsstand des Auftragsgebers.
3.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes.
4.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen, vor allem
des Kaufvertrages nicht berührt.